Transparenzbestimmungen
Bezugnehmende auf Art. 1 Absatz 125 des Gesetzes 124/2017 hat die Genossenschaft für Regionalentwicklung und Weiterbildung Wipptal/Eisacktal im Geschäftsjahr 2022 verschiedene Beiträge von der Autonomen Provinz Bozen ausbezahlt bekommen: siehe Anlage (hier)