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Kursnummer: 26280C-10

Zielgruppe:
Sicherheitssprecher bzw. gewählte/ernannte Vertreter der Arbeitnehmer in Belangen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Teilnahmevoraussetzung:
absolvierte Grundausbildung für SicherheitssprecherInnen im Ausmaß von mindestens 32 Stunden laut Legislativdekret 81/2008 i.g.F., Art. 37 (bzw. ex LD 626/1994, Art. 18 und 19)

Seminarziele:
Art. 37, Absatz 11 des Legislativdekretes 81/2008 i.g.F. schreibt verpflichtend vor, dass die Sicherheitssprecher nach Absolvierung der Grundausbildung (mind. 32 Stunden) jährlich eine Auffrischung bzw. Weiterbildung absolvieren müssen.
Die Dauer dieser verpflichtenden Weiterbildung beträgt für Betriebe mit 15 bis 50 Mitarbeitern mindestens 4 Stunden und für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern mindestens 8 Stunden.

Dieser Kurs hat eine Dauer von 8 Stunden und ist geeignet als Auffrischungskurs für Sicherheitssprecher von Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern!

Kursinhalte:
• gesetzliche Neuerungen
• Die Arbeitsmedizin
• Die Berufsführerscheine
• Die Nachtarbeit
• Die neue Brandschutzmeldung

Termin: Mittwoch, 07.10.2026 von 08.00 bis 17.00 Uhr

Referent: Geom. Christian Niklaus, Meran

Kursbeitrag:
150,00 Euro + MwSt. pro Teilnehmer

Datum Zeit
Mi., 07.10.2026 08:00 - 17:00 Uhr

Veranstaltungskalender

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Mai 2026

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